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«Heilige Kuh» Doppelstaatsbürgerschaft

Eines hat Liechtenstein mit Irland, Dänemark, Norwegen, Österreich und vielen osteuropäischen Staaten gemeinsam: Bei der Einbürgerung muss der bisherige Pass abgegeben werden. Doch wie einwanderungsfreundlich ist Liechtenstein? Dieser Frage ging das Liechtenstein-Institut nach.

Gamprin. ? «Nimmt ein Ausländer den Liechtensteiner Pass an, so muss er seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Nimmt ein Liechtensteiner eine ausländische Staatsbürgerschaft an, so hat das keine Auswirkungen auf seine hiesige Staatsbürgerschaft», erklärte Martina Sochin D?Elia am Dienstag Abend im Gampriner Vereinshaus. Anlässlich der Vortragsreihe «Migration ? Integration ? Partizipation» referierte die wissenschaftliche Mitarbeiterin des Liechtenstein-Instituts zum Thema «Aufenthalt bis Einbürgerung ? Wie einbürgerungsfreundlich ist Liechtenstein?».

Keine Regel ohne Ausnahme

Seit der Verknüpfung des Gemeinde- und Staatsbürgerrechts 1864 ist die Abgabe der alten Staatsbürgerschaft Voraussetzung für eine Einbürgerung. Bis 1974 verloren auch Liechtensteinerinnen, die einen Ausländer heirateten, ihre Staatsbürgerschaft. Noch länger, bis 1986, konnten Liechtensteiner Mütter ihr Bürgerrecht nicht an ihre Kinder weitergeben. Besass der Vater keine liechtensteinische Staatsbürgerschaft, so war das Kind auch nicht zu dieser berechtigt. (kb)

Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» vom Mittwoch.

 

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