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Haftungsfragen bei Pensionskasse prüfen

Im Zusammenhang mit dem 313-Millionen-Loch bei der staatlichen Pensionskasse stellen sich auch haftungsrechtliche Fragen. Die Regierung erwägt, hierzu ein Rechtsgutachten erstellen zu lassen, worin auch die Prozessaussichten aufgezeigt werden sollen. Der bereits erstellte Swisscanto-Bericht eignet sich nicht dafür.

Vaduz. ? Die Deckungslücke der Pensionsversicherung für das Staatspersonal (PVS) wurde per 1. Januar 2012 auf 313,6 Mio. Franken beziffert. Mitte März präsentierten die vom damaligen Regierungschef Klaus Tschütscher und der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des alten Landtags beauftragten Experten der Swisscanto Vorsorge AG ihren über 250-seitigen Schlussbericht der Öffentlichkeit.

Vergangenheit aufgearbeitet

Dabei erklärten sie, dass die Summe diverser begangener Fehler und Fehlbeurteilungen zusammen mit den einer transparenten Darstellung der finanziellen Situation nicht förderlichen, komplexen rechtlichen Grundlagen der PVS zur heutigen prekären finanziellen Situation geführt habe. Die Experten wiesen insbesondere darauf hin, dass ihr Bericht die Aufarbeitung der Entwicklungen der Vergangenheit im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2011 zum Ziel gehabt habe. «Der Bericht eignet sich zumindest in der hier vorliegenden Form nicht zur Beurteilung von haftungsrechtlichen Fragestellungen», wird im Swisscanto-Bericht betont. (güf)

Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» von Freitag.

 

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