­
­
­
­

FBP: Mit Volksinitiative befasst

Wie das Präsidium der FBP in einer Pressemitteilung bekannt gibt, hat es sich in einer Sitzung «intensiv mit der kürzlich eingereichten Verfassungsinitiative zur Einschränkung des Sanktionsrechtes des Landesfürsten bzw. seines Stellvertreters befasst.»

Vaduz.- Das Präsidium der FBP kam dabei einhellig zur Ansicht, dass diese Initiative den in der Verfassung verankerten Dualismus zwischen den beiden Souveränen Fürst und Volk aushebelt.

Das Präsidium der FBP bekennt sich in der Pressemitteilung zu den Ergebnissen der Volksabstimmungen des Jahres 2003. Es steht deshalb zu der heute geltenden Verfassung. Darüber hinaus war die von den Initianten geforderte Einschränkung des Sanktionsrechtes des Fürstenhauses in ihrer Grundausrichtung bereits Teil der «Volksinitiative für Verfassungsfrieden», welche das Liechtensteiner Stimmvolk im Jahre 2003 mit über 83 Prozent der Stimmen ablehnte. Das Präsidium der FBP vertritt, wie Alexander Batliner beschreibt, «ausserdem die Ansicht, dass es nicht an der Zeit ist, nach neun Jahren bereits wieder eine grundlegende Verfassungsdiskussion zu führen.» (pd)

 

 

Schlagwörter

Lädt

Schlagwort zu Meine Themen

Zum Hinzufügen bitte einloggen:

Anmelden

Schlagwort zu Meine Themen

Hinzufügen

Sie haben bereits 15 Themen gewählt

Bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits

Entfernen

Um «Meine Themen» nutzen zu können, stimmen Sie der Datenspeicherung hierfür zu.

Ähnliche Artikel

Abo
Die für die Abstimmung über die Energievorlagen gegründete Gruppe um Alexander Batliner hat beschlossen, sich nicht aufzulösen.
05.04.2024
AboPrivileg der Regierungsrat-Stellvertreter
Regierungsrat-Stellvertretern kommt ein exklusives Privileg zu, trotzdem ist wenig über ihre Arbeit bekannt. Ein Blick ins Hinterzimmer. 
24.01.2024
Wettbewerb
Citytrain Citytour Familienticket zu gewinnen
Citytrain
Umfrage der Woche

Umfrage der Woche

Soll Liechtenstein am Eurovision Song Contest teilnehmen?
­
­