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Erbrecht: Kompletter Systemwechsel gewünscht

Das Ehegattenerbrecht soll nach dem Partnerschaftsprinz funktionieren. Doch das ist mit dem heutigen Erbrecht offenbar nicht möglich. Im April wollen Abgeordnete deshalb einen parlamentarischen Vorstoss einbringen, um eine Systemumstellung gemäss dem Schweizer Modell herbeizuführen.

Vaduz. – Das heutige liechtensteinische Erbrecht bedarf dringend einer Überarbeitung und muss reformiert werden. Deshalb hatte sich der Landtag gestern mit einer Vorlage zu befassen, die sich im Laufe der Diskussion allerdings als eine «harte Nuss» erwies.
Vor allem das Ehegattenerbrecht, bereitete dabei Kopfzerbrechen. Denn weil sich das liechtensteinische an das österreichische Recht anlehnt – dieses fällt eher zugunsten von hinterbliebenen Kindern aus – scheint es schwierig, die erbrechtliche Stellung des überlebenden Ehegatten zu verbessern. Optimal wäre für die Landtagsabgeordneten die schweizerische Lösung, die das Partnerschaftsprinzip verwirklicht. Doch weil die Implementierung des Schweizer Rechts und damit ein kompletter Systemwechsel wohl nicht ganz unproblematisch wäre, wurde bereits 2010 eine Kompromisslösung vorgeschlagen: Der gesetzliche Erbteil für den Ehegatten soll von einem Drittel auf die Hälfte erhöht und die Vorlage wenigstens auf diese Weise ergänzt werden. Doch ob dies nun letztlich übernommen wird bzw. ob der parlamentarische Vorstoss schliesslich noch in diesem Jahr einen kompletten Systemwechsel mit sich bringt, wird abzuwarten sein. (dv)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 
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