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Ein Ja zu staatspolitischer Kontinuität

Das Nein zur Veto-Initiative «Ja ? damit deine Stimme zählt», das mit 76,1 Prozent überdeutlich ausfiel, interpretiert die Regierung «als ein klares Ja zum verfassungsmässigen Zusammenwirken von Fürst und Volk und als ein Ja zu staatspolitischer Kontinuität».

Vaduz. – Ebenso sei das klare Nein als ein «Ja zur liechtensteinischen Monarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage» zu sehen, schreibt die liechtensteinische Regierung in ihrer Stellungnahme zum Abstimmungsergebnis.

In der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist das duale System mit den beiden Souveränen Fürst und Volk als charakteristisches Element der liechtensteinischen Staatsform in Artikel 2, Absatz 1 wie folgt umschrieben: «Das Fürstentum ist eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage; die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volke verankert und wird von beiden nach Massgabe der Bestimmungen der Verfassung ausgeübt.»

Bekenntnis zum bewährten Verfassungsmodell

«Eine Mehrheit der Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner hat sich am Sonntag mit der Ablehnung der Initiative für eine Beibehaltung der verfassungsmässigen Kompetenzen des liechtensteinischen Staatsoberhaupts ausgesprochen», heisst es in der Stellungnahme der Regierung. Dieses Bekenntnis zum bewährten Verfassungsmodell beruhe auf einer Verfassungswirklichkeit, in der das Vetorecht des Landesfürsten traditionell zurückhaltend und mit grossem Verantwortungsbewusstsein ausgeübt werde. (güf)
 

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/politik/ein-ja-zu-staatspolitischer-kontinuitaet-art-78511

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