Die Opferhilfe funktioniert
VON HERIBERT BECK
Vor zwei Jahren kannte Liechtenstein noch keinen gesetzlich verankerten Opferschutz. Auf diesen Missstand hatte die VU-Landtagsfraktion bereits im November 2001 hingewiesen und eine Motion zur Schaffung eines Opferhilfegesetzes eingebracht. Nach umfangreichen Vorarbeiten konnte der heutige Regierungschef und damalige Justizminister Klaus Tschütscher das Gesetz schliesslich im Juni 2006 in erster Lesung in den Landtag bringen. Ein Jahr später behandelten die Abgeordneten es in zweiter Lesung und stimmten der Vorlage einhellig zu.
44 Opfer beraten
Das oberste Ziel der Liechtensteiner Opferhilfe ist die sachgerechte Betreuung von Opfern und deren Angehörigen. Zu diesem Zweck wurde eine Beratungs- und Koordinationsstelle eingerichtet, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April 2008 ihre Arbeit aufnahm. Ihre Aufgabe besteht einerseits darin, die Opfer u¨ber ihre Anspru¨che zu informieren. Andererseits leistet die Beratungsstelle direkte Hilfe, beispielsweise in juristischen oder sozialen Angelegenheiten. Ebenso vermittelt sie kompetente Institutionen, die im konkreten Fall Hand bieten können.
Mittlerweile wird die Beratungsstelle von Verbrechensopfern regelmässig genutzt, wie die Antwort auf eine Kleine Anfrage der VU-Abgeordneten Diana Hilti im Dezember-Landtag zeigt. Seit April 2008 haben sich insgesamt 44 Personen an die Opferhilfestelle gewandt. Davon waren 22 Personen weiblich und 22 Personen männlich. Seit dem Inkrafttreten des Opferhilfegesetzes wurden dabei insgesamt 59 Beratungen durchgeführt.
Für rechtliche Beratungen wurden seit der Gründung der Opferhilfestelle rund 3300 Franken aufgewendet. Sachhilfen wurden im Ausmass von 410 Franken geleistet. «In mehreren Fällen konnten die zuständigen Versicherungen für den entstandenen Schaden verpflichtet werden», sagte Justizministerin Aurelia Frick in der Beantwortung der Kleinen Anfrage.
Zufriedenstellende Zusammenarbeit
Die meisten Personen seien von der Polizei, dem Landgericht, der Bewährungshilfe, dem Frauenhaus, dem Kriseninterventionsteam und von Sozialdiensten in Spitälern an die Beratungsstelle verwiesen worden. «Vereinzelte Personen wurden durch die Presse auf die Opferhilfestelle aufmerksam», sagte Aurelia Frick. «Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen ist zufriedenstellend.» Regelmässige Kontakte förderten das Bewusstsein bei den verschiedenen Stellen, welche Dienstleistung durch die Opferhilfestelle angeboten werden.
Ausserhalb der Bürozeiten werde der 24-Stunden-Dienst vom Frauenhaus, vom Kriseninterventionsteam und von der Telefonseelsorge «Dargebotene Hand» erbracht. «Grundsätzlich ist hierzu anzumerken, dass die zentrale Aufgabe der Opferhilfe nicht in der Krisenintervention liegt», sagte Regierungsrätin Frick weiter. Die Aufgabe liege eben vielmehr in der Beratung und Abklärung von Sachverhalten. «Diese Dienstleistungen müssen in der Regel nicht in den ersten Stunden nach einer Straftat erbracht werden», schloss Aurelia Frick ihre Ausführungen.
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Klaus Tschütscher