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Der 8-Prozent-Hürde auf den Grund gegangen

Die Regierung hat eine Stellungnahme zur Senkung der 8-Prozent-Sperrklausel bei Landtagswahlen auf 5 Prozent an den Landtag verabschiedet. An der Landtagssitzung im vergangenen Dezember hatten insbesondere Fragen nach den Konsequenzen einer Senkung und allfällige Alternativen für kontroverse Diskussionen gesorgt.

Vaduz. - Zur Klärung dieser Fragen wurde der parlamentarische Vorstoss der Freien Liste an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen. Die Regierung beauftragte in der Folge das Liechtenstein-Institut, mittels Zahlenbeispielen verschiedene Varianten zur Ausgestaltung des Wahlrechts bezüglich einer Sperrklausel darzustellen. Der Bericht thematisiert jedoch nicht nur die Höhe der Sperrklausel oder deren Abschaffung, sondern auch die Frage nach dem Erfordernis eines Grundmandats für die Mandatszuteilung in einem Wahlkreis. Auch werden im Bericht die Geschichte der Sperrklausel in Liechtenstein sowie die verschiedenen Versuche, die seit 1973 bestehende 8-Prozent-Sperrklausel zu senken oder abzuschaffen, aufgezeigt. Der Landtag wird die Stellungnahme voraussichtlich in seiner Sitzung im Juni behandeln. (ikr)

 

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