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Code für öffentliche Unternehmen

Die Regierung hat am Dienstag einen für öffentliche Unternehmen in Liechtenstein geltenden «Public Corporate Governance Code» erlassen. Wenn die Empfehlungen nicht umgesetzt werden, muss ein öffentliches Unternehmen dies begründen.

Vaduz. – Der Landtag hat im November 2009 ein umfassendes Gesetzespaket zur Einführung von Corporate Governance für öffentliche Unternehmen verabschiedet. Das Paket besteht aus einem schlanken Rahmengesetz, harmonisierten Spezialgesetzen und einem Vorschlag für nicht verbindliche Empfehlungen zur Führung und Kontrolle von öffentlichen Unternehmen. Wie Regierungschef Klaus Tschütscher anlässlich des gestrigen Mediengesprächs erklärte, schliesse die Regierung mit dem Erlass des überarbeiteten Public Corporate Governance Codes nun die regulatorische Umsetzungsarbeiten bezüglich Corporate Governance für öffentliche Unternehmen ab. Dabei werde insbesondere das Ziel verfolgt, das Verhältnis von Führung und Kontrolle ausgewogen zu gestalten und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu erhöhen. (güf)

Mehr in der Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» vom Donnerstag.

 

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