­
­
­
­

Bundespräsident Horst Köhler tritt zurück

Bundespräsident Horst Köhler hat wegen seiner umstrittenen Afghanistan-Äusserungen seinen Rücktritt erklärt.

Der deutsche Bundespräsident Horst Köhler hat in einem historisch einmaligen Schritt seinen Rücktritt erklärt. Hintergrund sind umstrittene Äusserungen des Staatsoberhaupts über den Bundeswehreinsatz in Afghanistan.

Köhler hatte besonders mit einer Aussage für Empörung gesorgt, militärische Einsätze könnten auch den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands dienen. Er hatte allerdings später darauf hingewiesen, er sei missverstanden worden.

So habe sich diese Einschätzung nicht auf den Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr bezogen. Vielmehr sei es ihm beispielsweise um den Einsatz gegen Piraten gegangen, hatte ein Sprecher des Präsidenten gesagt.

Die Unterstellung, er habe einen grundgesetzwidrigen Einsatz der Bundeswehr zur Sicherung von Wirtschaftsinteressen befürwortet, entbehre jeder Rechtfertigung, sagte Köhler am Montag in Berlin. Das lasse den notwendigen Respekt vor dem höchsten Staatsamt vermissen.

Beim Verlesen der kurzen Erklärung in seinem Amtssitz Schloss Bellevue standen dem Staatsoberhaupt Tränen in den Augen. Streckenweise versagte ihm die Stimme. An seiner Seite stand Ehefrau Eva Luise.

Köhler sagte, er habe Bundesratspräsident Jens Böhrnsen über seinen Schritt informiert. Der SPD-Politiker Böhrnsen übernimmt vorübergehend die Amtsgeschäfte. Der Bundesrat ist die Länderkammer in Deutschland. Sein Präsident ist protokollarisch der zweite Mann im Staat.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte am Freitag über eine Sprecherin deutlich gemacht, dass sie zu den Äusserungen Köhlers keine Stellung nehmen will. Im übrigen habe Köhler seine Äusserungen präzisieren lassen. «Und dem ist nichts hinzuzufügen.» (sda)

Mehr zum Thema: Bundespräsident Horst Köhler tritt zurück

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/politik/bundespraesident-horst-koehler-tritt-zurueck-art-70440

Copyright © 2025 by Vaduzer Medienhaus
Wiederverwertung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung.

­
­