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Bündner Regierung für Pauschalbesteuerung

Die Bündner Regierung unterstützt die vom Bund vorgeschlagene Erhöhung der Pauschalsteuern für reiche Ausländer. Die Exekutive begrüsst den Entwurf des Bundesgesetzes über die Besteuerung nach Aufwand, wie sie in ihrer Vernehmlassungsantwort schreibt.

Chur. – Von der Pauschalbesteuerung können Ausländerinnen und Ausländer profitieren, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie werden nach dem Aufwand besteuert. Weil die Wohnkosten im Durchschnitt etwa ein Fünftel der Lebenskosten ausmachen, dient als Steuerbasis das Fünffache des Eigenmietwertes oder der Jahresmiete. Neu soll für die Berechnung das Siebenfache der Wohnkosten gelten.

Gegner kritisieren die Pauschalbesteuerung immer wieder unter dem Blickwinkel der mangelnden Rechtsgleichheit und fordern eine Abschaffung. Die Exekutive teilt diese Auffassung nicht, wie sie am Donnerstag mitteilte.

Wichtig für Kanton

Die Besteuerung nach Aufwand, wie die Pauschalbesteuerung amtlich heisst, sei für den Kanton Graubünden von grosser Bedeutung und müsse zwingend beibehalten werden. Bei einer Abschaffung wie sie zur Zeit eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen fordert, fürchtet die Exekutive, dass reiche Pauschalierte den Wohnsitz aus dem Bergkanton ins Ausland verlegen würden. Die Regierung unterstütze daher die Bestrebungen des Bundes, mit einem Gegenvorschlag die Standesinitiative zu bekämpfen. (sda)
 

 
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