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Bösen Überraschungen vorbeugen

Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, soll in Zukunft im Zweifelsfall mittels einer Vorprüfung geklärt werden. Diese Präzisierung begrüsst die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz. Das Verfahren erscheine aber kompliziert.

Vaduz/Schaan. – Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist für die Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz (LGU) ein zentrales Werkzeug – vor allem, weil es sich um ein Vorsorgeinstrument handle, wie LGU-Geschäftsführerin Andrea Matt auf Anfrage erklärt. Projekte werden auf ihre Auswirkungen auf die Umwelt überprüft und können nur verwirklicht werden, wenn aufgrund getroffener Massnahmen keine erheblichen Umweltschäden zu erwarten sind, die Regierung somit die Umweltverträglichkeit feststellen kann. Und in dieser Hinsicht schreibe die EU ein hohes Schutzniveau vor, führt Matt aus.
Allerdings unterliegen nicht alle Projekte zwangsläufig einer UVP. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Andrea Matt erklärt, dass aber neu eine Vorprüfung eingeführt werden soll, auf deren Grundlage im Zweifelsfall entschieden wird, ob eine weiterführende UVP, beispielsweise aufgrund der Nähe zu einem Naturschutzgebiet, durchgeführt werden muss. Diese Präzisierung wertet die LGU-Geschäftsführerin als wesentliche Verbesserung. (rb)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

 

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