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Auf elektronischem Weg zur Landesverwaltung

Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr mit Behörden (E-Government-Gesetz; E-GovG) verabschiedet.

Vaduz. - Die Landesverwaltung bzw. alle vom Geltungsbereich des Gesetzes erfassten Institutionen erhalten mit dem E-GovG die Kompetenz, elektronische Dienstleistungen anzubieten. «Mit dem neuen E-Government-Gesetz können Kommunikation und Services durchgehend elektronisch und rechtswirksam durchgeführt werden. Von der elektronischen Antragseinreichung- und -bearbeitung über die Ausfertigung und die Zustellung bis zur Archivierung wird ein durchgehend elektronischer Ablauf gewährleistet. Ein weiterer grosser Pluspunkt für die Bürger ist auch die Tatsache, dass die Qualität und Transparenz des öffentlichen Dienstes zum Nutzen aller wesentlich erhöht werden. Oder anders ausgedrückt: E-Government ist das Synonym für einen modernen Staat», sagte Regierungschef Klaus Tschütscher laut Medienmitteilung vom Mittwoch.

Eindeutige elektronische Identifikation

Ein zentraler Punkt der gegenständlichen Vorlage ist die Schaffung des «elektronischen Identitätsausweises» (eIDA). Dieser dient in erster Linie zur elektronischen Identifikation von Personen. Wie im «realen Leben» (mittels Reisepass oder ID) wird damit auch über digitale Medien eine eindeutige Identifikation gewährleistet. (pafl)

 

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