Anschnallen ist Pflicht
VON JANINE KÖPFLI
Die Verkehrsordnung lässt keinen Zweifel daran: Erwachsene machen sich strafbar, wenn sie ein Kind ungesichert im Fahrzeug mitführen. Eltern, die beispielsweise die Freunde ihrer Kinder mit dem Auto heimbringen, handeln inkorrekt, wenn die Kinder nicht ordnungsgemäss gesichert sind. Auch Trainer dürften ihre Schützlinge streng genommen nicht mit einem Auto an ein Turnier oder ins Trainingslager fahren, wenn keine passenden Rückhaltevorrichtungen vorhanden sind. Auch bei Vereinsbussen ist Vorsicht geboten, denn es gibt Busse, die im Fahrzeugausweis als Personenwagen deklariert sind. In diesem Fall sind Gurte und die nötigen Kindersitze zu verwenden, sagt Gerhard Negele, Abteilungsleiter Technik bei der Motorfahrzeugkontrolle. Er weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass ein Fahrzeughalter weiss, welche Fahrzeugart – beispielsweise Personenwagen, Kleinbus oder Gesellschaftswagen – er fährt. «Im Fahrzeugausweis wird rechts oben im Feld 19 die Fahrzeugart benannt», erklärt er. Viele Vorschriften in Sachen Kindersicherung beziehen sich auf die Fahr-zeugart. Ist das Fahrzeug beispielsweise als Kleinbus zugelassen, müssen die Kinder die vorhandenen Gurten tragen, ein Kindersitz ist allerdings in Liechtenstein keine Pflicht. Schulbusse, die als Sonderform des Linienverkehrs gelten, sind von der Gurtentragepflicht ausgenommen. In der Schweiz sollen aber in Schulbussen ab 2012 die gleichen Schutzmassnahmen gelten wie in Personenwagen.
Vorbildliche Schulen und Vereine
Verantwortlich, dass Kinder richtig gesichert sind, ist stets der Fahrer, der das Kind mitführt. Es kann jedoch hilfreich sein, wenn Eltern mitdenken und den Kindersitz ihrem Kind mitgeben, wenn es beispielsweise an einen Ausflug oder ins Sportlager mitfährt. In Liechtenstein verhalten sich viele Sportvereine und auch Schulen vorbildlich. Sie weisen die Eltern darauf hin, dass die Kinder einen Sicherheitssitz mitbringen sollen, wenn eine Ausfahrt ansteht.
Ein Hinweis, der sich in jedem Fall lohnt und Leben retten kann. Denn das Risiko, dass ein ungesichertes Kind bei einem Unfall durch das Fahrzeug geschleudert wird und dabei schwere oder gar tödliche Verletzungen davonträgt, ist siebenmal höher als bei einem Erwachsenen. In der Schweiz werden pro Jahr über 500 Kinder bei Unfällen im Auto verletzt. Crashtests des Touring Clubs der Schweiz haben gezeigt, dass Gurtsysteme allein nicht ausreichen, das Kind vor Unfällen zu schützen. Das Gefährliche ist, dass bei kleineren Passagieren der Beckengurt bei einem Unfall hochrutscht und so im Bauch und an der Wirbelsäule schwere Verletzungen verursachen kann.
Liechtenstein folgt seit 1997 der EU-Richtlinie, die fordert, dass Kinder bis 14 Jahre, die kleiner als 150 Zentimeter sind, im Fahrzeug speziell gesichert werden müssen. Seit dem 1. April gelten auch in der Schweiz verschärfte Kindersitzregelungen