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Aktenskandal sofort und lückenlos aufklären

Insbesondere Österreich fordert Aufklärung im Aktenskandal, der am Mittwoch öffentlich gemacht wurde. Diese stellte die Regierung am Donnerstag in einer Stellungnahme auch in Aussicht. Zudem soll die Praxis der Akteneinsicht geprüft werden.

Vaduz. – Ein Anwalt muss sich dem Vorwurf stellen, Akten, die aufgrund eines österreichischen Rechtshilfeersuchens beschlagnahmt worden sind, rechtswidrig aus dem Landgericht mitgenommen und möglicherweise manipuliert zu haben (siehe «Vaterland»-Ausgabe von gestern). Das Land muss sich nun dem Vorwurf stellen, Mitverantwortung daran zu tragen. Laut der Stellungnahme der Regierung handelt es sich bei dem Vorwurf der Aktenunterdrückung durch einen Anwalt aber «um einen Einzelfall mit mutmasslichem Fehlverhalten, der in keiner Weise mit dem geltenden Rechts- und Politiksystem in Verbindung gebracht werden kann».

Rechtshilfeersuchen zügig erledigen

Die zuständigen Behörden hätten entsprechend reagiert und die Regierung setze auch in Zukunft auf eine unabhängige und funktionierende Justiz in Liechtenstein, heisst es weiter. «Alle aktuellen Vorkommnisse sollen sofort und vor allem lückenlos aufgeklärt werden», stellt die Regierung in Aussicht. Zudem vertraue sie darauf, dass das Rechtshilfeersuchen aus Österreich zügig erledigt wird. Die Regierung bekenne sich darüber hinaus generell zu einer effizient funktionierenden Zusammenarbeit im Rechtshilfebereich. «Gleichzeitig empfiehlt die Regierung, die bislang geübte Praxis der Akteneinsicht beim Landgericht zu prüfen.» (rb)

Mehr in der heutigen Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/politik/aktenskandal-sofort-und-lueckenlos-aufklaeren-art-76113

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