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Oberster Gerichtshof dreht Urteil gegen Treuhänder

Treuhänder Herbert Batliner und ein früher Geschäftspartner müssen der liechtensteinischen Stiftung Alma Mater eine Schenkung von insgesamt 2,4 Millionen Franken zurückzahlen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mit Urteil vom 7. Januar 2009 einer Berufung der klagenden Partei Folge gegeben und den Entscheid der Vorinstanzen aufgehoben, wie Radio Liechtenstein am Montag berichtete. Das Land- sowie das Obergericht hatten die geltend gemachten Ansprüche nicht gestützt. Das Urteil des OGH ist formell rechtkräftig. Der Anwalt des Treuhänders sagte am Montag gegenüber Radio Liechtenstein, die Beklagten würden das Urteil auf jeden Fall vor dem Staatsgerichtshof auf seine Verfassungsmässigkeit prüfen lassen. Auslöser des Falls ist eine Schenkung von ursprünglich 11,2 Millionen Franken, die eine deutsche Witwe nach dem Tod ihres Gatten an Treuhänder Batliner gemacht haben soll. Nachdem der Fall ans Licht gekommen war, zahlte Batliner 10 Millionen Franken zurück. Die restlichen 1,2 Millionen inklusive Zinsen wurden sodann vom Kurator im Namen der mittlerweile gelöschten Stiftung auf dem Rechtsweg eingefordert. Der Vorwurf der Klägerin: Der Treuhänder habe den Gesundheitszustand der an Altersdemenz leidenden Frau ausgenützt. Batliner hatte diese Behauptung im Laufe des Zivilrechtsstreits wiederholt zurückgewiesen. (ps)
 
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