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Mobbing? Nicht mit mir!

Obgleich Mobbing fu?r viele zum Schicksal wird ? schicksalhaft ist es nicht. Die Verfassung endet nicht am Werkstor: Auch im Betrieb ist die Wu?rde des Menschen unantastbar.     

Mobbing zu verhindern, ist «Chefsache» ? das macht Elmar Frick, Fachbereichsleiter Arbeitsbedingungen beim Amt für Volkswirtschaft, ganz klar: «Der Arbeitgeber ist gemäss Arbeitsgesetz verpflichtet, die erforderlichen Massnahmen zum Schutz der persönliche Integrität der Arbeitnehmenden vorzusehen. Es ist zu regeln, welches die Rechte der Mobbing-Opfer sind und mit welchen Sanktionen der Täter zu rechnen hat. Es ist auch notwendig, dass sich die Arbeitnehmenden an eine Vertrauensperson wenden können.»

Was spricht Justizia?

Das Opfer kann sich auf Art. 328OR (Persö?nlichkeitsschutz des Beschä?ftigten) berufen und den Fall vor das Arbeitsgericht bringen. Die Klage richtet sich nicht gegen den Mobbing-Tä?ter, sondern gegen den Arbeitgeber, der fü?r das Verhalten seiner Beschä?ftigten verantwortlich ist. Die gezielte Bekämpfung von Mobbing sollte in Betrieben also alleine schon aus Eigeninteresse oberste Priorität geniessen. Dem Arbeitgber drohen nicht nur rechtliche Konsequenzen, auch finanziell können die Folgen von Mobbing desas-trös sein und zu einem ernsthaften ökonomischen Problem werden: Arbeitsausfa?lle durch Mobbing verschlingen erhebliche Summen, die Unternehmen und Sozialleistungstra?ger belasten. Auch das Umfeld des Opfers wird in Mitleidenschaft gezogen, die Kosten ? direkt und indirekt ? sind somit schwer zu überschauen. Eine rechtliche Handhabe gegen Mobbing besteht in Liechtenstein sowie in vielen anderen Ländern derzeit nur indirekt. In Schweden und Frankreich haben es Mobbing-Opfer einfacher, gegen ihre Peiniger vorzugehen. Dort existiert bereits ein Anti-Mobbing-Gesetz.

Das ko?nnen Kollegen tun

Mobbing-Opfer fühlen sich oftmals alleine, was ihre Situation noch aussichtsloser erscheinen lässt. Umso wichtiger ist es, dass Kollegen und Freunde ein offenes Auge und Ohr haben. Wer als Kollege mitbekommt, dass ein anderer gemobbt wird, sollte schnell aktiv werden und eingreifen. Die mo?glichen Aktivita?ten reichen dabei von solchen gegen den Ta?ter bis zu solchen, die das Opfer direkt unterstu?tzen, also z. B. Gespra?chsangebote machen, Unterstu?tzung anbieten oder auch Betroffene bei Kla?rungsgespra?chen begleiten.

Mobbing im Fürstentum

Ein Kooperationsprojekt zwischen LANV und Infra widmet sich der Lage in Liechtenstein. Ziel ist es, einen Mobbing-Ratgeber für Betroffene und Arbeitgeber auszuarbeiten und eine Beratungsstelle einzurichten. Das Vorhaben fusst auf einer Studie, die zu diesem Zweck von Martina Haas (LANV) durchgeführt wurde. Sie wertete die Ergebnisse einer Umfrage unter Mitgliedern des LANV und der Infra aus ? und diese können durchaus als frappierend bezeichnet werden: 54 Prozent gaben an, mindestens einmal Opfer einer Mobbing-Attacke gewesen zu sein. Das ernüchternde Fazit von Haas fiel dann auch folgendermassen aus: «Es existiert kein Beruf und keine Personengruppe, die von Mobbing verschont bleibt.» Tendenziell sind die Ergebnisse der Studie ähnlich derer, die im Ausland bereits zu Hauf vorliegen: Mobbing-Attacken treffen meist Frauen, Ausländer, bildungsferne Schichten und erfolgen «von oben nach unten». Es ist an der Zeit, diese Situation zu ändern. (kid)

Artikel: http://www.vaterland.li/importe/archiv/liewo/mobbing-nicht-mit-mir-art-84352

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