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Es gibt viele Möglichkeiten

Wenn man seinen Stimmzettel ausfüllt, hat man freie Hand. Doch muss man einige Dinge beachten, damit der Wahlzettel das eigentliche Ziel nicht verfehlt oder ungültig wird.

Im Prinzip hat es der Liechtensteiner, der im Land wohnt, einfach, bei den Landtagswahlen seine Stimme abzugeben. Dennoch passieren immer wieder Fehler, die einen Stimmzettel ungültig machen. Gerade bei den Briefwählern (80,4 Prozent der Wähler 2009) geht oft die Unterschrift auf der Stimmkarte vergessen. «Das passierte vor vier Jahren recht häufig und deshalb erinnern die Gemeinden auf ihrer Stimmkarte sowie auch wir auf den Wahlkuverts, dass die Briefwähler das nicht vergessen sollen», sagt Peter Sele von der Regierungskanzlei.
Dabei handelt es sich um ein amtliches Dokument und eine wichtige Formalität, obwohl man bezweifeln darf, dass die Unterschrift von der Wahlkommission auf der Karte 1:1 mit jener verglichen wird, die zum Beispiel auf der Steuererklärung zu entnehmen ist. Dennoch gilt: Fehlt die Unterschrift, ist die Stimme automatisch ungültig und man hat das Ausfüllen der Stimmzettel umsonst auf sich genommen.

Partei- und Vorzugsstimmen

Bei der Wahl selbst ist zwischen Parteistimmen und Vorzugsstimmen (auch Listen- und Kandidatenstimmen genannt) zu unterscheiden. Eine Parteistimme ist beispielsweise eine leere Zeile auf dem Stimmzettel einer bestimmten Liste. Steht ein Kandidat auf einer Liste, erhält dieser eine Vorzugsstimme und die Partei eine Parteistimme. Die Vorzugsstimmen werden dann wichtig, wenn es um die Aufteilung der Mandate auf die Kandidaten geht. Denn hier schaffen es jene Kandidaten in den Landtag, die von ihrer Partei die meisten Vorzugsstimmen erhalten haben. Haben zwei Kandidaten gleich viele Vorzugsstimmen, kommt derjenige in den Landtag, der in der Liste weiter oben steht. Insofern ist es interessant, dass die Parteien ihre Listen konsequent nach Alphabet erstellen. So haben jene Kandidaten unter Umständen einen Vorteil, deren Nachname im Alphabet zuerst kommt.

«Panaschieren» ist gefragt

Den Vorgang, auf eine bestehende Liste einen Kandidaten zu schreiben, nennt man in der Fachsprache Panaschieren. Das Wort stammt aus dem Französischen und bedeutet soviel wie mischen oder «farbig machen». Für die Partei, deren Liste panaschiert wird, ist es jedoch eher wie beim Bier, das mit Wasser oder Zitronenlimonade vermischt wird: Der Gehalt des Bieres wird verwässert und es wird dünner. Die meisten Stimmen erhält die Partei, wenn die Liste unverändert eingeworfen wird. Wer allerdings einige Kandidaten streicht, nimmt lediglich Änderungen in der Reihenfolge vor und entzieht ungeliebten Kandidaten ihre Vorzugsstimme. Die Stimmkraft für die bezeichnete Liste bleibt jedenfalls dieselbe. 2009 waren 47 Prozent der abgegebenen Stimmzettel verändert worden.
Nicht die volle Stimmkraft erhält eine Liste dann, wenn Kandidaten anderer Listen auf dem Stimmzettel stehen. Dann erhalten sowohl sämtliche «Gastpolitiker» als auch deren Partei eine Stimme. Die Ausnahme besteht dann, wenn mehr Kandidaten auf einer Liste stehen, als Listenstimmen zu vergeben sind. Dann werden die Kandidaten von unten nach oben so lange gestrichen, bis wieder die ursprüngliche Anzahl Stimmen hergestellt ist (15 im Oberland, 10 im Unterland).

Auch keine Stimme ist eine Stimme

Ein Sonderfall stellen die sogenannten leeren Stimmkuverts dar. Diese können entweder darauf schliessen lassen, dass das Einlegen eines Stimmzettels vergessen wurde, oder – viel wahrscheinlicher – dass der Wähler mit keiner der angebotenen Listen zufrieden ist. Dies traf vor vier Jahren auf 70 Personen zu, die «leer» stimmten. Dieser politische Protest zeigt aber erst dann eine wesentliche Wirkung, wenn die Anzahl der Leerstimmer so hoch ist, dass über sie gesprochen wird – wenn diese Anzahl zum Beispiel erreicht hätte, ein anderes Ergebnis der Wahlen herbeizuführen. (mw)

 

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