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Liechtenstein lockert gegenüber den USA das Bankgeheimis

Liechtenstein und die USA, vertreten durch Regierungschef Otmar Hasler und Leigh Carter, Geschäftsträgerin a.i. der Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika in Liechtenstein und der Schweiz, haben das bereits im Oktober paraphierte Informationsaustauschabkommen am Montag in Vaduz offiziell unterzeichnet. Von Günther Fritz Damit wurden die über zwei Jahre dauernden Verhandlungen zwischen den USA und Liechtenstein erfolgreich beendet. «Wir haben mit dem heute unterzeichneten Abkommen unsere guten und langjährigen Beziehungen zu den USA erneut bestätigt. Damit haben wir auch eine solide Basis für die künftige Zusammenarbeit mit der neu gewählten US-Administration geschaffen», sagte Regierungschef Otmar Hasler anlässlich der Pressekonferenz nach der Vertragsunterzeichnung. Das vorliegende Abkommen gewährleistet einen Informationsaustausch auf Anfrage für Fälle ab dem Steuerjahr 2009, also für die normalerweise in den ersten Monaten 2010 und danach abzugebenden Steuererklärungen. Der Informationsaustausch erfolge nicht automatisch, sondern nur auf der Basis eines präzise formulierten Ersuchens, betonte der Regierungschef an der Medienkonferenz in Vaduz. Nicht näher spezifizierte Anfragen seien unzulässig. Liechtenstein müsse einem Amtshilfeersuchen nur entsprechen, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt sind, insbesondere detaillierte Angaben über die Identität des US-Steuerpflichtigen, den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die Art, Form und Zeitspanne der verlangten Informationen. Zudem sei eine Erklärung erforderlich, dass die USA alle die in ihrem Hoheitsgebiet zur Verfügung stehenden Mittel zur Beschaffung der Informationen ausgeschöpft haben. Die Umsetzung und Anwendung des TIEA sei in Liechtenstein nur auf der Basis einer nationalen gesetzlichen Grundlage möglich, führte Regierungschef Otmar Hasler weiter aus. Zur Schaffung dieser Gesetzgebung habe Liechtenstein bis zum 31. Dezember 2009 Zeit. Das TIEA tritt am 1.1.2010 mit Wirkung für die Steuerjahre ab 2009 in Kraft, sofern beide Seiten bis dahin gegenseitig notifiziert hätten, dass die innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten gegeben sind. Das geplante liechtensteinische Gesetz wird nach Auskunft des Regierungschefs die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung der Amtshilfe regeln. Das Verfahren sei effizient und mit Blick auf den Rechtsschutz rechtsstaatlich fair zu gestalten. Sind für die Erlangung der Informationen Zwangsmassnahmen notwendig, seien diese von einer richterlichen Instanz anzuordnen. Die Schlussverfügung über die Gewährung der Amtshilfe sei gerichtlich anfechtbar. Mit der Unterzeichnung des TIEA wurde für die liechtensteinischen Banken die Voraussetzung für die Verlängerung des QI-Status geschaffen. Der QI-Status wird ab dem 1. Januar 2009 provisorisch für ein weiteres Jahr und ab Inkrafttreten des TIEA ab 1.1.2010 für sechs Jahre verlängert.
 

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