Eine vom Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen im Auftrag der Regierung durchgeführte Studie kommt zum erfreulichen Ergebnis, dass die Leistungen der liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung gesichert sind. Kurzfristige Massnahmen sind nicht erforderlich, jedoch sollen schon heute Massnahmen geprüft und in die Wege geleitet werden, um eine zukünftige Nachhaltigkeitslücke zu vermeiden. Im Bewusstsein, dass die finanzielle Sicherheit der Alters- und Hinterlassenenversicherung langfristig und vorausschauend betrachtet werden muss, hat die Regierung im April 2007 eine Steuerungsgruppe "Zukunft AHV" eingesetzt, mit dem Auftrag den genauen Handlungsbedarf zu erheben und gegebenenfalls geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Im Oktober 2007 beauftragte die Regierung das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen zu Handen der Steuerungsgruppe einen Expertenbericht zu erstellen, der den mittel- bis langfristigen Handlungsbedarf in der Alters- und Hinterlassenenversicherung aufzeigt, Massnahmen zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichtes vorstellt sowie Empfehlungen aus unabhängiger Expertensicht enthält. Dieser Bericht liegt nun vor und kommt zum Schluss, dass das in Liechtenstein bestehende Dreisäulenkonzept der Alterssicherung (Staatliche Alterssicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Private Selbstvorsorge) sowie die darin enthaltene Existenzsicherung (Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Sozialhilfe) nach heutigem Kenntnisstand für die Zukunft gerüstet dasteht. Ausgehend hiervon befasst sich der Bericht mit der langfristigen Leistungsfähigkeit der ersten Säule, der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Im internationalen Vergleich verfügt die liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung über aussergewöhnlich hohe Reserven. Gemäss dem erstellten AHV-Trendszenario, das sich an der Entwicklung der vergangenen Jahre orientiert, reichen die Ressourcen in der ersten Säule aus, um die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der finanziellen Existenzsicherung der Altersrentner bis zum Jahre 2040 zu erfüllen. Allerdings wird ab dem Jahre 2013 eine Umlagedifferenz erwartet, die vorläufig durch Einnahmen aus Staatsbeiträgen und Anlageerträgen gedeckt werden kann. Die AHV-Reserven werden jedoch trotz höherer Staatsbeiträge abnehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass dem heutigen Alterssicherungssystem die Nachhaltigkeit fehlt.
Der Direktor des Schweizer Arbeitgeberverbands sorgt mit einer Aussage für Empörung. Er ist der Ansicht, dass Löhne in der Schweiz nicht zum Leben reichen müssen - stattdessen müsse die Sozialhilfe einspringen.
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10.06.2025
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