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Grenzen des Rauchverbots nicht immer ganz klar

Seit Einführung des Rauchverbots im Jahr 2009 wird das Tabakpräventionsgesetz grundsätzlich gut eingehalten. Dennoch bietet die Regelung auch Interpretationsspielraum. Was beispielsweise in Schellenberg zu rauchenden Köpfen führt.

Vaduz. – Zur Zeit sind bei der Vollzugsbehörde, dem Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen, mehrere Verfahren betreffend Übertretungen des Rauchverbotes auf Aussenflächen und in Zelten hängig. Ausserdem wurde in diesem Jahr bereits eine noch nicht rechtskräftige Bussverfügung wegen Rauchverbotsübertretung erlassen. Im «Visier» der Behörde befindet sich aufgrund einer Anzeige von Seiten Dritter derzeit auch die Gemeinde Schellenberg. Denn hier gibt es offenbar unterschiedliche Ansichten, was zum Aussenbereich einer Begegnungs- und Betreuungsstätte für Kinder und Jugendliche gehört. (dv)

Mehr in der Print- und Online-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands».

 

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