Deutsche dürfen per se in Liechtenstein Stiftungen gründen: das ist nicht generell illegal. Den gegenteiligen Eindruck erweckt vielfach allerdings die Berichterstattung über Hunderte der Steuerhinterziehung Verdächtige, darunter wohl auch einige tatsächliche Hinterzieher. "In der öffentlichen Diskussion wird zu wenig oder gar nicht differenziert", sagt Steuerberater Hanno Kiesel von Ernst & Young (E&Y) in Stuttgart. "Solche Stiftungen sind legal, solange das eingelegte Vermögen des deutschen Stifters nicht aus Schwarzgeld stammt und solange die Nutzniesser die Erträge aus der Stiftung ihrem deutschen Finanzamt melden." Vorausgesetzt, dass die Betreffenden in Deutschland steuerpflichtig sind. Financial Times Deutschland Online - 1.8.08
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