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Bewährungsstrafe für Zumwinkel

Klaus Zumwinkel bleibt das Gefängnis erspart: Der frühere Post-Chef ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Bochum hat den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter sahen es am Montag als erwiesen an, dass Zumwinkel zwischen 2001 und 2006 Einnahmen aus einer von ihm selbst 1986 in Liechtenstein gegründeten Stiftung den Finanzbehörden verschwiegen hat. Daraus entstand ein Steuerschaden von 1,18 Millionen Euro. Zumwinkel hatte am Donnerstag vergangener Woche vor Gericht ein Geständnis abgelegt. (sda)
 
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