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Steuerabkommen mit Guernsey unterzeichnet

Regierungschef Adrian Hasler unterzeichnete vergangene Woche ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Liechtenstein und Guernsey. Als Basis für die Übereinkunft diente das Musterabkommen der OECD. Im Zuge der Verhandlungen wurde zudem die bisherige Abkommenspolitik Liechtensteins und Guernseys berücksichtigt.

Vaduz. - Im DBA ist die Abkommensberechtigung von gemeinnützigen Organisationen und Investmentfonds klarstellend geregelt. Zudem verzichten beide Länder bilateral auf Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, wie die Regierung am Mittwoch mitteilte. Bei der Besteuerung natürlicher Personen wird das nationale Besteuerungsrecht sichergestellt. Das Abkommen enthält ausserdem eine Klausel zum Informationsaustausch gemäss dem internationalen Standard.

Besondere Schiedsklausel

Als Besonderheit hervorzuheben ist eine Schiedsklausel, mit welcher sichergestellt wird, dass im Rahmen eines vorgegebenen Verfahrens Auslegungs- und Anwendungsunterschiede einer für beide Staaten verbindlichen Lösung zugeführt werden. Dadurch wird die Rechtssicherheit erhöht. Das Abkommen unterliegt der Zustimmung des Landtags. Zur Umsetzung sind keine weiteren gesetzlichen Massnahmen notwendig. (ikr)

 

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