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Höhere Abzüge für Bündner Pensionskasse

Versicherte der Pensionskasse Graubünden (PKGR) und ihre Arbeitgeber werden höhere Sparbeiträge an die Kasse zahlen müssen - und das auch noch während einer längeren Zeit. Das beschloss am Donnerstag das Kantonsparlament. Ziel ist es, die Höhe der Pensionskasse-Leistungen zu erhalten.

Chur. - Das Parlament, der Grosse Rat, verabschiedete die für die Reform notwendige Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden gegen den Widerstand der FDP mit 71 zu 25 Stimmen. Die PKGR bietet in Graubünden die beruflichen Vorsorge für öffentlich-rechtliche Körperschaften an. Vorgesehen ist, dass die Beitragssätze für Versicherte ab dem 45 Altersjahr um 1 Prozent erhöht werden. Zudem müssen junge Angestellte schon mit 20 Jahren mit dem Sparprozess beginnen, anstatt wie heute mit 25.

Etwa 200 Franken pro Jahr

Der einzelne Mitarbeitende wird mit durchschnittlich 207 Franken jährlich mehr belastet, bei den Arbeitgebern sind das im Schnitt 254 Franken mehr. Betroffen sind 8000 Angestellte der öffentlichen Hand, von denen 3000 beim Kanton arbeiten, sowie 204 verschiedene Arbeitgeber. Die jährlichen Mehrkosten der Revision belaufen sich auf 3,7 Millionen Franken. Davon entfallen 1,7 Millionen Franken auf die Versicherten und 2 Millionen auf die Arbeitgeber. Der Kanton Graubünden wird für seine Angestellten um rund 750'000 Franken höhere Beiträge entrichten.

Schwierige Finanzlage

Hintergrund der Revision des Pensionskassen-Gesetzes ist die schwierige Situation der Kasse. Die steigende Lebenserwartung der Versicherten, die seit 10 Jahren sinkenden Kapitalrenditen und Einbrüche an den Finanzmärkten haben der Pensionkasse Graubünden wie vielen anderen Kassen zu schaffen gemacht. Als Folge musste die PKGR die Renten zwischen 2006 und 2012 um rund neun Prozent senken. Ziel der Reform ist es, dieses Niveau zu halten. (sda)

 
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