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Verurteilung zu mehrjähriger Freiheitsstrafe

Das Bundesstrafgericht hat einen früheren UBS-Mitarbeiter zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte vier Jahre und eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen gefordert.
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat in Abwesenheit des Angeklagten über den Datenklau bei der UBS befunden. (Archivfoto)
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat in Abwesenheit des Angeklagten über den Datenklau bei der UBS befunden. (Archivfoto)
Das Gericht hat den 45-Jährigen des qualifizierten Nachrichtendienstes, der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen das Waffengesetz für schuldig befunden.

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