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UBS-Urteil in Paris fällt am 20. Februar

Im Prozess am Pariser Strafgerichtshof gegen die UBS, in dem es im Kern um den Vorwurf der Beihilfe zur Steuerhinterziehung geht, werden die Richter ihr Urteil am 20. Februar 2019 verkünden. Das teilte das Gericht am Donnerstag, dem letzten Prozesstag, mit.
Nach wie vor droht der Grossbank in Frankreich eine Milliardenbusse. (Archivbild)
Nach wie vor droht der Grossbank in Frankreich eine Milliardenbusse. (Archivbild)
Begonnen hatte der Prozess gegen die UBS am 8. Oktober. Vor dem französischen Strafgericht musste sich die Grossbank gegen die Vorwürfe der Geldwäscherei und unerlaubten Anwerben von Kunden verteidigen.

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