Spiess-Hegglins Persönlichkeit verletzt
Das Zuger Kantonsgericht hat eine Persönlichkeitsverletzung der Ringier AG gegenüber der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bejaht und ihr eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen. (Archivbild)
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