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Spiess-Hegglins Persönlichkeit verletzt

Mit seiner Berichterstattung vom Dezember 2014 rund um die Geschehnisse im Anschluss an die Landammann-Feier im Kanton Zug hat der "Blick" die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin widerrechtlich verletzt. Laut Gericht fehlte ein öffentliches Interesse.
Das Zuger Kantonsgericht hat eine Persönlichkeitsverletzung der Ringier AG gegenüber der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bejaht und ihr eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen. (Archivbild)
Das Zuger Kantonsgericht hat eine Persönlichkeitsverletzung der Ringier AG gegenüber der ehemaligen Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin bejaht und ihr eine Genugtuung von 20'000 Franken zugesprochen. (Archivbild)
Das Zuger Kantonsgericht hat mit Urteil vom vergangenen Mittwoch die Zivilklage von Spiess-Hegglin gegen die Ringier AG als Herausgeberin des "Blicks" teilweise gutgeheissen.

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