Sieben Jahre Haft für VW-Manager in den USA
Wie ein Sprecher des Bundesgerichts in Detroit mitteilte, wurde gegen Oliver S. am Mittwoch ausserdem eine Geldstrafe von 400'000 Dollar verhängt.
Der 48-Jährige hatte sich im August der Verschwörung zum Betrug an den Vereinigten Staaten sowie des Verstosses gegen das Luftreinhaltegesetz schuldig bekannt. Ansonsten hätte ihm womöglich eine noch deutlich härtere Strafe gedroht.
Der VW-Manager befindet sich seit Anfang Januar in den USA in Untersuchungshaft. Er war während eines Urlaubs im US-Bundesstaat Florida festgenommen worden. Seine bisherige Haftzeit wird ihm den Gerichtsangaben zufolge auf seine Strafe angerechnet.
S. arbeitete von 2012 bis Anfang 2015 in der VW-Niederlassung in Auburn Hills im Bundesstaat Michigan, danach kehrte er in die Wolfsburger Konzernzentrale in Deutschland zurück. Bei zwei Gesprächen mit Vertretern der kalifornischen Umweltbehörde Carb verschwieg er bewusst die Existenz der Software, mit der Volkswagen die Emissionswerte bei Dieselfahrzeugen nach unten manipulierte.
Der 48-jährige Oliver S. hatte sich im August aufgrund einer Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft der Verschwörung zum Betrug an den USA sowie des Verstosses gegen das Luftreinhaltegesetz schuldig bekannt.
Drohende Haftstrafe von bis zu 20 Jahren
Er wusste nach eigenem Eingeständnis seit dem Sommer 2015, dass die Emissionswerte von Stickoxid mittels einer Software nach unten manipuliert wurden.
Im Gegenzug liessen die Bundesanwälte damals mehrere weitere Anklagepunkte fallen, womit S. eine womöglich noch deutlich höhere Strafe erspart blieb. Gestrichen wurde unter anderem der Vorwurf des betrügerischen Einsatzes von Telekommunikationsmitteln, für den allein ihm eine Haftstrafe von bis zu 20 Jahren gedroht hätte.
Verteidiger David DuMouchel versuchte am Mittwoch, für S. eine relativ milde Strafe von 40 Monaten Haft und 100'000 Dollar Geldzahlung zu erreichen. Er argumentierte unter anderem damit, dass S. aus fehlgeleiteter "Loyalität" zu seinem langjährigen Arbeitgeber gehandelt habe - fand damit bei Richter Cox aber kein Gehör.
Weitere fünf Manager unter Anklage
Die US-Justiz hat wegen der Manipulationen noch fünf weitere VW-Manager angeklagt, die sich aber ausserhalb der USA aufhalten. Da Deutschland seine Staatsbürger nicht an andere Länder ausliefert, befinden sie sich bei einem Aufenthalt in ihrem Heimatland ausserhalb des Zugriffs der US-Justiz.
Ausserdem wurde im August der VW-Ingenieur James L. zu 40 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 200'000 Dollar verurteilt. (sda/afp)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.