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EU-Gericht stellt sich hinter Luxusmarken

Hersteller von Luxus-Waren können nach einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einem Verkauf ihrer Produkte über Internet-Portale wie Amazon unter bestimmten Bedingungen einen Riegel vorschieben.
Luxusartikel dürfen selektiv vertrieben werden, damit sie ihr Image behalten. Dies hat das EU-Gericht entschieden. (Symbolbild)
Luxusartikel dürfen selektiv vertrieben werden, damit sie ihr Image behalten. Dies hat das EU-Gericht entschieden. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/MARTIAL TREZZINI)

Mit einem solchen Verbot könnten Hersteller hochwertiger Markenprodukte das Luxus-Image ihrer Waren sichern, entschied das Luxemburger Gericht am Mittwoch. Im konkreten Fall ging es um den Kosmetik-Hersteller Coty, der über seine deutsche Tochter Waren über ausgewählte Händler verkauft.

Einer der Händler vertreibt Coty-Markenprodukte wie Calvin Klein und Chloe über einen eigenen Onlineshop und einen Amazon-Webshop. Dies ist Coty, an dem die deutsche Milliardärs-Familie Reimann beteiligt ist, ein Dorn im Auge. Das Landgericht Frankfurt hatte 2014 allerdings eine Coty-Klage abgewiesen. Auf die Berufung von Coty hin hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Europäischen Gerichtshof um eine sogenannte Vorabentscheidung ersucht. Das OLG Frankfurt muss nun auf Basis der Empfehlung entscheiden.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass ein selektiver Vertrieb von Luxus-Waren nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstosse. Die Auswahl der Händler müsse aber anhand objektiver Kriterien erfolgen, die einheitlich festgelegt werden müssen. Der Prestigecharakter der Waren dürfe durch den Verkauf nicht verloren gehen. (sda/reu)

 
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