Erste Schritte für automatisierte Züge
Die Schweizer Bahnen wollen die Digitalisierung Schritt für Schritt nutzen und die Automatisierung des Zugbetriebs mit dem gemeinsamen Programm SmartRail 4.0 gemeinsam vorantreiben, wie SBB, Stadler und der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) am Dienstag gemeinsam mitteilten.
Ziel sei es, die Kapazität und die Sicherheit im Schweizer Bahnnetz weiter zu steigern und Kosten zu sparen. Bei den auf der Bahn-2000-Strecke Bern - Olten von SBB und Stadler durchgeführten Automatisierungstests wurde ein Doppelstockzug im Beisein des Lokführers mit Hilfe eines neuen Fahrassistenzsystems automatisch gebremst und beschleunigt.
Vergleichbar mit Autopilot
Zusätzlich sei der Zug einem vorgegebenen Geschwindigkeitsprogramm für eine besonders energiesparende Fahrt gefolgt. Dieser Grad der Automatisierung sei vergleichbar mit einem Autopiloten: Der Lokführer sei im Führerstand, überwache und greife bei Bedarf ein.
Das neue Fahrassistenzsystem baue auf dem bestehenden Zugsicherungssystem European Train Control System (ETCS Level 2) sowie einem von der SBB entwickelten System für die energiesparende Fahrweise namens adaptive Lenkung (ADL) auf.
Um den grössten Nutzen für das Gesamtsystem zu erzielen, müsse die Technik für eine weiter automatisierte Zugsteuerung grenzüberschreitend ausgelegt und für den Güter- und Personenverkehr möglichst standardisiert sein. ETCS sei der internationale Standard. Entsprechend stünden die Schweizer Bahnen mit der europäischen Bahnbranche und der Industrie in Kontakt.
Wie die aktuellen Tests verdeutlichten, seien automatisierte Züge nicht gleichbedeutend mit selbstfahrenden oder unbegleiteten Zügen. SBB-Chef Andreas Meyer sagte in einem sda-Video, dass es aus seiner Sicht auch weiterhin Lokführer brauche. Fachkundiges Personal sei in den Zügen weiterhin notwendig.
Bereits heute sei der Schweizer Bahnbetrieb in vielen Bereichen automatisiert: Über 90 Prozent der Stellwerke werden laut SBB aus einer der fünf Betriebszentralen mit IT-basierten Systemen gesteuert. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.