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Bundesrat entlastet systemrelevante Banken

Systemrelevante Banken sind gezwungen, zusätzliches Eigenkapital aufzubauen. Dadurch kann die Steuerbelastung steigen. Das will der Bundesrat verhindern.
Systemrelevante Grossbanken müssen zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Der Bundesrat will verhindern, dass sie deswegen mehr Steuern zahlen müssen. (Archivbild)
Systemrelevante Grossbanken müssen zusätzliches Eigenkapital beschaffen. Der Bundesrat will verhindern, dass sie deswegen mehr Steuern zahlen müssen. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/ENNIO LEANZA)

Er hat dem Parlament am Mittwoch eine Gesetzesänderung vorgeschlagen, mit der systemrelevante Banken entlastet werden sollen. Um die Eigenkapitalanforderungen und die Anforderungen an verlustabsorbierende Mittel zu erfüllen, müssen diese unter Umständen CoCos, Write-off-Bonds oder Bail-in-Bonds herausgeben.

CoCos sind Obligationen, die bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses automatisch in Eigenkapital umgewandelt werden. Write-Off-Bonds sind Anleihen, die unter bestimmten Bedingungen abgeschrieben werden. Bail-in-Bonds können bei drohender Insolvenz reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden.

Mit der Herausgabe solcher Instrumenten können Banken die Anforderungen des Too-big-to-fail-Regimes (TBTF) erfüllen. Ab 2020 muss die Emission über die Konzernobergesellschaft erfolgen. Diese gibt das Geld an die Konzerngesellschaften weiter, die mehr Eigenmittel benötigen.

Unerwünschte Nebenwirkung

Nach geltendem Recht erhöht das bei der Konzernobergesellschaft die Gewinnsteuerbelastung auf Beteiligungserträgen, weil der sogenannte Beteiligungsabzug tiefer ausfällt. Es handelt sich um einen Prozentsatz, um den die geschuldete Gewinnsteuer reduziert wird. Ziel des Beteiligungsabzugs ist es, die wirtschaftliche Mehrfachbelastung von Beteiligungserträgen zu vermieden.

Die TBTF-Instrumente mindern rechnerisch den Beteiligungsabzug und erhöhen daher die geschuldete Steuer. Der Bundesrat geht von Mehreinnahmen für Bund und Kantone in der Höhe von mehreren hundert Millionen Franken aus. Mehreinnahmen sind aber nicht das Ziel der TBTF-Gesetzgebung, sie stehen sogar im Widerspruch dazu, wie es in der Botschaft ans Parlament heisst.

Der Bundesrat schlägt daher zwei Anpassungen bei der Berechnung des Beteiligungsabzugs vor. Erstens sollen die auf die TBTF-Instrumente entfallenden Zinsaufwendungen nicht mehr als Teil des Finanzierungsaufwands gelten, der den Beteiligungsabzug kürzt. Zweitens sollen die weitergegebenen Mittel aus den TBTF-Instrumenten in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden, weil sie den Beteiligungsabzug grundsätzlich erhöhen.

Eng gefasste Ausnahme

Dadurch werde eine "aufsichtsrechtlich bedingte potenzielle Steuererhöhung vermieden", schreibt der Bundesrat. In der Vernehmlassung ist dies nicht nur gut angekommen. Von Wirtschaftskreisen wurde teilweise kritisiert, dass die Vorlage einseitig auf die steuerlichen Rahmenbedingungen für Banken fokussiere.

Statt den Geltungsbereich der neuen Regelungen auf weitere Branchen und Finanzinstrumente auszudehnen, hat der Bundesrat der Kritik mit einer Einschränkung Rechnung getragen: Statt für alle Banken sollen die neuen Regeln für den Beteiligungsabzug nur für systemrelevante Banken gelten.

Es handelt sich aktuell um die Grossbanken UBS und CS, die Zürcher Kantonalbank, Raiffeisen und die PostFinance. Die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Konzernfinanzierung will der Bundesrat mit einer Reform der Verrechnungssteuer verbessern. (sda)

 
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