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Billag: Rückzahlung Mehrwertsteuer geplant

Die Konsumenten dürfen auf eine Rückerstattung der zu Unrecht erhobenen Billag-Mehrwertsteuer hoffen. Gemäss Bundesgericht besteht zwar keine generelle Rückerstattungspflicht. Das UVEK will nun aber ein Gesetz für eine Pauschale an alle Haushalte schaffen.
Forderungen für die Rückerstattung der zu unrecht auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhobenen Mehrwertsteuer für die Zeit vor dem 1. Januar 2010 sind verjährt. (Symbolbild)
Forderungen für die Rückerstattung der zu unrecht auf der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhobenen Mehrwertsteuer für die Zeit vor dem 1. Januar 2010 sind verjährt. (Symbolbild)
Die Rückzahlung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte soll in Form einer pauschalen Gutschrift auf der zukünftigen Rechnung der Erhebungsstelle der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erfolgen.

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