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Bewerbungsfrist für E-Tankstellen läuft

Ab sofort können Unternehmen ihr Gesuch für den Bau und Betrieb von E-Tankstellen auf Rastplätzen einreichen. Sie müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Die Frist läuft bis am 11. Dezember.
Im Gegensatz zu den Rastplätzen sind 24 Raststätten bereits mit E-Tankstellen ausgerüstet, wie zum Beispiel die Gotthard Raststätte an der A2 in Erstfeld. (Archivbild)
Im Gegensatz zu den Rastplätzen sind 24 Raststätten bereits mit E-Tankstellen ausgerüstet, wie zum Beispiel die Gotthard Raststätte an der A2 in Erstfeld. (Archivbild) (Bild: Keystone/ALEXANDRA WEY)

Dies teilte das Bundesamt für Strassen (Astra) am Dienstag mit.

Seit der Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Anfang Jahr in Kraft ist, kann das Astra Bewilligungen für den Bau und Betrieb von Ladestationen auf Rastplätzen erteilen. Um ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten, werden diese nicht einzeln, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätze vergeben, wie das Astra weiter schrieb.

Wegen der hohen Investitionskosten sollen die Bewilligungen 30 Jahre gültig sein. Das Astra stellt dafür aber eine Reihe von Bedingungen: So muss die Ladeleistung der E-Tankstellen mindestens 150 Kilowatt betragen.

Die Energie soll mehrheitlich aus erneuerbaren Quellen sowie aus schweizerischer Produktion stammen, und es müssen mindestens die drei gängigsten Steckertypen (CCS; CHAdeMO und Type 2) vorhanden sein. Die Bezahlung muss mit gebräuchlichen Zahlungsmitteln vor Ort und ohne vorgängige Registrierung oder Kundenkarte möglich sein.

Bund bezahlt für Infrastruktur

Während die Raststätten mit Restaurants und Tankstellen unter kantonaler Hoheit stehen, ist für die Rastplätze mit WC und eventuell einem Imbissstand der Bund zuständig. Die Ladestationen sollen dort von privaten Investoren gebaut und betrieben werden.

Weil die Strominfrastruktur auf den Rastplätzen aber nicht für Schnellladestationen ausgelegt ist, wird der Bund die dafür notwendige Anschlussleistung vorfinanzieren. Das Astra rechnet mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken pro Rastplatz.

Diese Kosten würden den Betreibern dann über ein Entgelt verrechnet. Ausserdem werden die privaten Firmen verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach dem Vergabeentscheid fünf Rastplätze eines Paketes mit einer Ladestation auszurüsten. Die ersten Schnellladestationen dürften somit nicht vor Ende 2019 eröffnet werden können.

Mit einem leistungsstarken Netz von Ladestationen will der Bund die Verbreitung von Elektroautos auf Schweizer Strassen fördern. Gemäss Astra gibt es entlang des 1850 Kilometer langen Nationalstrassennetzes rund 100 Rastplätze und 59 Raststätten. Ende März standen auf 24 Raststätten Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge, 14 weitere waren zu diesem Zeitpunkt in Planung. (sda)

 
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