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Bankgeheimnis im Inland besiegelt

Das Bankgeheimnis im Inland soll nicht gelockert werden. Der Nationalrat will den Bundesrat beauftragen, auf eine Verschärfung des Steuerstrafrechts zu verzichten. Er hat am Donnerstag eine Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen.
Der Nationlrat will am Bankgeheimnis im Inland festhalten. Er hat eine entsprechende Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen. (Symbolbild)
Der Nationlrat will am Bankgeheimnis im Inland festhalten. Er hat eine entsprechende Motion seiner Wirtschaftskommission angenommen. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI)

Der Entscheid fiel mit 120 zu 64 Stimmen bei 1 Enthaltung - gegen den Willen der Linken, die gegen Steuerhinterziehung vorgehen möchten. Der Bundesrat hatte ein Ja zur Motion beantragt. Er liess damit sein Projekt für eine Revision des Steuerstrafrechts fallen. Das diene der "Frontbereinigung", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die Vorlage sei ohnehin nicht mehrheitsfähig.

Nun muss noch der Ständerat entscheiden, voraussichtlich nächsten Dienstag. Sagt er ebenfalls Ja, ist die Lockerung des Bankgeheimnisses im Inland vorläufig vom Tisch. Das könnte die Urheber der Bankgeheimnis-Initiative veranlassen, ihr Volksbegehren zurückzuziehen. Das Initiativkomitee um den Zürcher SVP-Nationalrat Thomas Matter will sich erst äussern, wenn beide Räte entschieden haben.

Roter Teppich für Initianten

Die Initiative spaltet die Räte: Der Nationalrat unterstützt die Initiative und einen Gegenvorschlag, der Ständerat lehnt beides ab. Die Motion soll einen Ausweg ermöglichen, wie Kommissionssprecher Leo Müller (CVP/LU) erläuterte. Der Gegenvorschlag wäre bei einem Rückzug der Initiative allerdings nicht automatisch vom Tisch.

Gegen die Motion sprach sich Martin Landolt (BDP/GL) aus. Er sprach von "aktiver Sterbehilfe" für eine Initiative, die nicht einmal mehr von der Branche gewünscht werde. Dass Initiativen sich als untauglich erwiesen, könne passieren. Es gehe aber nicht an, den Initianten nun einen roten Teppich auszurollen. Das Steuerstrafrecht weise Schwächen auf, die beseitigt werden sollten. Das wünschten auch die kantonalen Finanzdirektoren.

Reaktion auf Bundesratspläne

Die Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" war als Reaktion auf die Pläne des Bundesrates für ein schärferes Steuerstrafrecht lanciert worden. Sie will das Bankgeheimnis in der Schweiz in der Verfassung verankern. Das soll sicherstellen, dass im Inland kein automatischer Informationsaustausch eingeführt wird.

Für Ausländerinnen und Ausländer mit Bankkonten in der Schweiz wurde das Bankgeheimnis faktisch abgeschafft: Ab kommendem Jahr will die Schweiz mit einer Reihe von Staaten automatisch Daten zu Konten austauschen. Das soll verhindern, dass Ausländer in der Schweiz Gelder vor ihren Steuerbehörden verstecken können.

Steuerhinterziehung bekämpfen

Im Zuge dieser Entwicklung wollte der Bundesrat - noch unter der früheren Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf - das Bankgeheimnis auch im Inland lockern. Die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sollte aufgeweicht werden.

Jede Form der arglistig begangenen Steuerhinterziehung hätte neu als Steuerbetrug gegolten. Die Steuerbehörden hätten bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung Einblick in Bankdokumente erhalten. Das hatten auch die Kantone gefordert, die sich nach dem Ende des Bankgeheimnisses für ausländische Kunden gegenüber ausländischen Steuerbehörden benachteiligt fühlen.

Kritik in der Vernehmlassung

In der Vernehmlassung kamen die Pläne des Bundesrates aber schlecht an. Sie seien "grandios gescheitert", sagte Maurer. Während die Linke die Vorschläge als Schritt in die richtige Richtung begrüsste, stellten sich die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaftsverbände dagegen. Als Reaktion darauf schwächte der Bundesrat die Vorlage ab, bevor er sie 2015 wegen der Bankgeheimnis-Initiative auf Eis legte.

Die Initiative lehnte er ab. Seiner Meinung nach würde deren Annahme die Verfolgung von Steuerhinterziehung erschweren. Heute haben die Steuerbehörden die Möglichkeit, Informationen bei Dritten - etwa beim Arbeitgeber - einzuholen, wenn eine Person ihre Mitwirkung verweigert. Die Initiative würde diese Möglichkeit einschränken.

Der Bundesrat lehnt aber auch den Gegenvorschlag ab, mit dem die geltenden Gesetzesbestimmungen in der Verfassung verankert würden. Seiner Meinung nach hätte eine solche Verfassungsbestimmung eine negative Signalwirkung. Steuerunehrliche Personen sähen sich in ihrem Verhalten bestärkt, und die Steuermoral würde sinken. (sda)

 
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