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Ausgleich für Mehrwertsteuer auf Billag

50 Franken soll jeder Haushalt zurückerhalten. Der Bundesrat will mit dieser Pauschale die zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen vergüten. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung geschickt.
Das Bundesgericht hat den Bund zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühr für Radio und TV verdonnert, und auch das Parlament machte Druck. Nun soll jeder Haushalt 50 Franken zurückerhalten. (Themenbild)
Das Bundesgericht hat den Bund zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühr für Radio und TV verdonnert, und auch das Parlament machte Druck. Nun soll jeder Haushalt 50 Franken zurückerhalten. (Themenbild)
Hintergrund sind Urteile des Bundesgerichts und Druck aus dem Parlament. Die Lausanner Richter hatten im April 2015 festgehalten, dass auf den Empfangsgebühren keine Mehrwertsteuer erhoben werden darf.

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