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Der Datenschutz bekommt scharfe Zähne

Ab dem 25. Mai 2018 bricht in Sachen Datenschutz ein neues Zeitalter an. Ab dann gilt die europäische Datenschutzgrundverordnung. Dies betrifft nicht nur Unternehmen in Liechtenstein, sondern auch der Schweiz, wenn sie Handel in der EU betreiben.
Binary code with European Union flag
(Bild: iStock)

Gerade im Rheintal als einem Grenzgebiet zur EU wird dies sehr oft der Fall sein, sei dies im Bereich der produzierenden Industrie (Angebot von Waren) oder zum Beispiel im Finanzdienstleistungs- oder in anderen Bereichen. Die EU ist anerkanntermassen ein bedeutender Zielmarkt in Liechtenstein und der Schweiz. Man denke alleine an den riesigen Markt in Deutschland. Deshalb ist auch damit zu rechnen, dass sich Kunden und andere verstärkt auf die Daten schutzgrundverordnung (DSGVO) berufen werden.
Zur Durchsetzung der gestärkten Rechte betroffener Personen und der zunehmenden Verpflichtungen von Unternehmen wurde ein neuer Durchsetzungsmechanismus geschaffen, der im grenzüberschreitenden Bereich zur Anwendung kommt. Dieser Mechanismus wurde im Vergleich zu heute «europäisiert», das heisst, im Zweifel wird in Brüssel entschieden, ob ein Datenschutzverstoss in einem grenzüberschreitenden Fall in Liechtenstein oder in der Schweiz vorliegt. Das ist völlig neu. Dabei drohen horrende Bussen.
Datenschutz wird gemeinhin nur so verstanden, dass bereits vorhandene Daten geschützt werden. Dies ist ein Irrglaube. Die neue DSGVO verfügt über 99 Bestimmungen. Allein diese Anzahl lässt schon darauf schliessen, dass es beim Datenschutz um viel mehr geht, als um die Frage des internen Schutzes von Daten.
Die DSGVO bringt viele Neuerungen mit sich. Genannt seien hier nur beispielsweise die neuen Grundsätze der verpflichtenden Datenminimierung, Data Protection by Design und by Default, die neuen Löschverpflichtungen, das neue Recht auf Datenübertragbarkeit oder die Pflicht zur Meldung von Datenschutzverstössen («data breach notification»). Zudem müssen zum Beispiel die Grundsätze dokumentiert («Accountabiliy»), Rechtsgrundlagen abschliessend definiert werden, Einwilligungen vorhanden sein und Verträge mit Auftragsverarbeitern im Fall von Outsourcing geschlossen werden.
Dies nur einige Beispiele der zahlreichen Vorschriften. Zurzeit stellen sich noch sehr viele rechtliche Fragen, die abgeklärt werden müssen, bevor es an die Umsetzung in einem Unternehmen geht. Die Rechtsanwaltskanzlei Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte AG ist in diesem Tätigkeitsfeld spezialisiert, beobachtet die entsprechenden Rechtsentwicklungen intensiv und ist im Übrigen auch Partner der Universität Liechtenstein bei der Veranstaltung zu Neuerungen der DSGVO am 20. Februar 2018. Ansprechsperson für Fragen zur DSGVO oder für allgemeine Fragen zum Datenschutz ist Philipp Mittelberger, der im Übrigen erst kürzlich auch eine Untersuchung darüber veröffentlicht hat, ob und inwiefern Unternehmen aus der Schweiz betroffen sind. (pd)

Batliner Wanger Batliner Rechtsanwälte
Dr. Philipp Mittelberger LL.M ist bei der Batliner Wanger Batliner Rechtsanwaltskanzlei im Datenschutzbereich tätig. Er war vorher während fünfzehn Jahren Datenschutzbeauftragter des Fürstentums Liechtenstein und als solcher Beobachter in der Datenschutzgruppe der EU in Brüssel.
www.bwb.li

 

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