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Mehr Mietzins-Transparenz in Luzern

Im Kanton Luzern muss im Fall von Wohnungsknappheit bei einem Mieterwechsel neu der bisherige Mietzins offengelegt werden. Die Stimmberechtigten haben mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,11 Prozent eine Volksinitiative, die die Formularpflicht forderte, gutgeheissen.
Bei einem Mieterwechsel im Kanton Luzern muss der bisherige Mietzins im Falle von Wohnungsknappheit offengelegt werden. (Symbolbild)
Bei einem Mieterwechsel im Kanton Luzern muss der bisherige Mietzins im Falle von Wohnungsknappheit offengelegt werden. (Symbolbild)
80'299 stimmten der Volksinitiative "Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!" des Mieterverbandes zu, 79'935 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung betrug 59,44 Prozent.

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