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Maskenpflicht ab 30 Personen in St. Gallen

Der Kanton St. Gallen hat die Vorschriften zum Schutz vor dem Coronavirus verschärft und eine Sitzpflicht erlassen in der Gastronomie. Eine Maskenpflicht wurde angeordnet bei Veranstaltungen, Tanzanlässe werden verboten.
Sitzpflicht in der Gastronomie, Maskenpflicht bei Veranstaltungen und ein Verbot von Tanzanlässen: Mit diesen Einschränkungen will die St. Galler Regierung die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.
Sitzpflicht in der Gastronomie, Maskenpflicht bei Veranstaltungen und ein Verbot von Tanzanlässen: Mit diesen Einschränkungen will die St. Galler Regierung die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen.
Die Einschränkungen der Kantonsregierung treten ab (dem morgigen) Samstag in Kraft und dauern bis 31. Dezember. Eine Maskenpflicht wurde für sämtliche Veranstaltungen mit über 30 Personen verfügt sowie für das ...

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