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Abschiebung trotz offenem Corona-Test

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Abschiebung eines Asylbewerbers nach Frankreich verfügt, ohne das Ergebnis eines wegen Symptomen durchgeführten Corona-Tests abzuwarten. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid aufgehoben.
Das Staatssekretariat für Migration klärte den Gesundheitszustand eines Asylbewerbers trotz Verdachts auf eine Corona-Infektion nicht ab. (Archivbild)
Das Staatssekretariat für Migration klärte den Gesundheitszustand eines Asylbewerbers trotz Verdachts auf eine Corona-Infektion nicht ab. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht hat das SEM in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil angewiesen, den Gesundheitszustand des Mannes vollständig abzuklären.

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