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Verurteilung in Geldwäschereifall

Im Geldwäschereifall mit Usbekistan ist ein Beteiligter per Strafbefehl verurteilt worden. Das Verfahren gegen fünf weitere Personen wird wegen eines Ausstandsentscheids unter neuer Leitung fortgesetzt. 130 Millionen Franken sind zur Rückerstattung eingezogen worden.
Die Bundesanwaltschaft hat im Geldwäschereiverfahren mit Usbekistan einen Beteiligten per Strafbefehl verurteilt und 130 Millionen Franken zur Rückerstattung eingezogen. (Symbolbild)
Die Bundesanwaltschaft hat im Geldwäschereiverfahren mit Usbekistan einen Beteiligten per Strafbefehl verurteilt und 130 Millionen Franken zur Rückerstattung eingezogen. (Symbolbild)
Beim Verurteilten handelt es sich um einen Nahestehenden von Gulnara Karimova, der erstgeborenen Tochter des verstorbenen ehemaligen Präsidenten der Republik Usbekistan, Islam Karimov, wie die Bundesanwaltschaft am ...

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