Todesurteil für zwei Wölfe im Wallis
Im Goms hätten die Risse seit Mitte August stark zugenommen, teilte der Kanton mit. Dabei tötete ein Wolf auf geschützten Alpen 23 Schafe und verletzte zehn. Da es bereits im Vorjahr Schäden gab und auf weiteren geschützten Alpen 15 Schafe gerissen wurden, sieht der Staatsrat die Anforderungen der eidgenössischen Jagdverordnung für eine Abschussbewilligung erfüllt.
Im Val d'Anniviers gab es in dieser Alpsaison 39 Schafsrisse auf geschützten Alpen, was das Todesurteil für einen weiteren Wolf besiegelt.
Kein Wolfsrudel im Wallis
Das im Streifgebiet Augstbord-Val d'Anniviers-Vallon de Réchy in den letzten beiden Jahren beobachtete Wolfsrudel besteht gemäss der Walliser Regierung nicht mehr. Zudem existiere kein Nachweis, dass es sich um das gleiche Rudel und nicht um zwei verschiedene gehandelt habe, teilte der Staatsrat mit.
Der diesjährigen Beobachtung zufolge gebe es bis anhin zwei einzelne Wölfe in dem Gebiet - ein Männchen und ein Weibchen - und keine Jungwölfe, konstatiert der Staatsrat. Deswegen kämen für den Abschuss die üblichen Kriterien zum Tragen, das heisst, die Mindestzahl von Rissen gemäss Jagdverordnung.
Ist kein Rudel vorhanden, können die Kantone den Abschuss einzelner Wölfe in eigener Kompetenz anordnen. Gemäss Jagdverordnung kann das erfolgen, wenn ein Wolf innert eines Monats 25 Nutztiere gerissen hat oder 35 innert vier Monaten. Abschüsse aus Rudeln muss der Bund bewilligen.
Die Abschussbewilligungen im Wallis gelten ab Freitag für 60 Tage, sofern sich in den bezeichneten Gebieten noch Nutztiere befinden. Weil die Wildhüter in der bevorstehenden Jagdsaison zu viel zu tun haben, gehen Jagdaufseher und von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere eigens bezeichnete Wolfsjäger auf die Pirsch. Die Abschüsse sollen während der Hochjagd erfolgen.
Die übrigen Risse von Nutztieren im Wallis reichen für eine Abschussbewilligung nicht aus. Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere wird am Ende der Alpsaison eine Bilanz vorlegen. (sda)
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