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Religiöse Symbole für Mitarbeitende verboten

Das Verbot religiöser Symbole für Gerichtsangestellte des Kantons Basel-Stadt bei Anwesenheit von Parteien verstösst nicht gegen die Religionsfreiheit. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen einen entsprechenden Paragraphen im Personalreglement abgewiesen.
Angestellte der Basler Gerichte dürfen bei Anwesenheit der Öffentlichkeit keine sichtbaren, religiösen Symbole tragen. (Archivfoto)
Angestellte der Basler Gerichte dürfen bei Anwesenheit der Öffentlichkeit keine sichtbaren, religiösen Symbole tragen. (Archivfoto)
Der Gerichtsrat des Kantons Basel-Stadt beschloss im April 2018 verschiedene Änderungen im Personalreglement der Gerichte.

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