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Nachträgliche Klage ist missbräuchlich

Das Bundesgericht hat die Klage von zwei Grenzgängern wegen Rechtsmissbräuchlichkeit abgewiesen, die sich auf das Diskriminierungsverbot des Freizügigkeitsabkommens beriefen. Ihr Lohn wurde infolge der Frankenstärke in Euro ausbezahlt.
Das Bundesgericht hat die Klage von zwei Arbeitnehmern aus Deutschland und Frankreich abgewiesen. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat die Klage von zwei Arbeitnehmern aus Deutschland und Frankreich abgewiesen. (Symbolbild)
Offen bleibt die Frage, ob das Diskriminierungsverbot für Private gilt. Nur zwei der Richterinnen sprachen sich dafür aus, dass das Diskriminierungsverbot des Freizügigkeitsabkommens (FZA) direkt anwendbar ist und ...

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