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Lausanne muss sich mit Tamil Tigers befassen

Mit der Frage, ob die Tamil Tigers eine kriminelle Organisation sind, muss sich das Bundesgericht befassen. Die Bundesanwaltschaft hat gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts vom vergangenen Juni eine Beschwerde eingereicht.
Sympathisanten der Tamil Tigers demonstrierten zum Auftakt des Prozesses am Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild)
Sympathisanten der Tamil Tigers demonstrierten zum Auftakt des Prozesses am Bundesstrafgericht in Bellinzona. (Archivbild)
Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigte am Samstag eine Meldung der Zeitungen von CH Media. Zur Begründung des Weiterzuges machte die Bundesanwaltschaft keine Angaben.

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