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Kommission für Verbesserungen in Asylzentren

Asylsuchende werden in den Bundeszentren menschen- und grundrechtskonform untergebracht. Zu diesem Schluss kommt die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Mängel sieht sie bei der Identifikation von Opfern von Menschenhandel.
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter empfiehlt Verbesserungen für die Betreuung von Opfern von Menschenhandel in den Bundesasylzentren. (Symbolbild)
Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter empfiehlt Verbesserungen für die Betreuung von Opfern von Menschenhandel in den Bundesasylzentren. (Symbolbild)
Für das Betreuungs- und Sicherheitspersonal gebe es keine klaren Vorgaben dazu, schreibt die Kommission in einem am Freitag veröffentlichten Bericht.

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