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Keine Steuerbefreiung für Pferdeheim

Die Stiftung Etincelle im freiburgischen Ependes, die kranke und alte Pferde aufnimmt, wird nicht von den Steuern befreit. Das Bundesgericht hat einen Entscheid der Freiburger Behörden bestätigt.
Eine Stiftung, die kranke und alte Pferde aufnimmt, kommt nicht in den Genuss einer Steuerbefreiung. (Symbolbild)
Eine Stiftung, die kranke und alte Pferde aufnimmt, kommt nicht in den Genuss einer Steuerbefreiung. (Symbolbild)
Die 2016 gegründete Stiftung hatte die Steuerbehörden angeschrieben, um von der direkten Bundessteuer und der Kantonssteuer befreit zu werden.

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