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Handelsverbot für illegal gefälltes Holz

Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Der Ständerat hat als Zweitrat einer Änderung des Umweltgesetzes zugestimmt, um Handelshemmnisse gegenüber der EU abzubauen.
Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung im Grundsatz gutgeheissen. (Themenbild)
Illegal gefälltes Holz darf in der Schweiz nicht mehr gehandelt werden. Das Parlament hat eine Gesetzesänderung im Grundsatz gutgeheissen. (Themenbild)
Die Räte gehen bei dieser Revision des Umweltschutzgesetzes weiter als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Dieser sieht vor, dass Händler dokumentieren müssen, von wem sie Holz und Holzerzeugnisse bezogen haben und ...

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