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Doch keine Meldepflicht für Stiftungen

Der Bundesrat will die Schweizer Bestimmungen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA) den internationalen Vorgaben anpassen. Für Stiftungen soll es aber weiterhin eine Ausnahme geben. Der Bundesrat verzichtet auf eine Meldepflicht.
Der Bundesrat will beim automatischen Informationsaustausch nicht alle Empfehlungen des Global Forum umsetzen. Für Stiftungen soll weiterhin eine Ausnahme gelten. (Symbolbild)
Der Bundesrat will beim automatischen Informationsaustausch nicht alle Empfehlungen des Global Forum umsetzen. Für Stiftungen soll weiterhin eine Ausnahme gelten. (Symbolbild)
Der AIA dient dazu, Steuerhinterziehung über Konten im Ausland zu verhindern. Das Global Forum der OECD überprüft, ob die Staaten den AIA-Standard vollumfänglich umsetzen. Zwar beginnen die Länderprüfungen erst 2020.

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