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"Kleine Verwahrung" für Messerstecher

Der psychisch kranke Mann, der im August 2017 in der St. Galler Innenstadt im Wahn einen jungen Schweizer erstach, bleibt in stationärer Behandlung. Das Kreisgericht St. Gallen hat am Donnerstag für den Beschuldigten eine "kleine Verwahrung" ausgesprochen.
Am 4. August 2017 stach der Beschuldigte einen jungen Mann in der St. Galler Innenstadt nieder. Blumen erinnerten noch Tage danach an die tragische Tat. Das Kreisgericht St. Gallen befasst sich am Donnerstag mit dem Fall. (Archivbild)
Am 4. August 2017 stach der Beschuldigte einen jungen Mann in der St. Galler Innenstadt nieder. Blumen erinnerten noch Tage danach an die tragische Tat. Das Kreisgericht St. Gallen befasst sich am Donnerstag mit dem Fall. (Archivbild)
Am 4. August 2017 kurz nach 18 Uhr war an der Marktgasse in St. Gallen ein damals 22-jähriger Mann vor einem Café schwer verletzt worden. Ein heute 44-jähriger Schweizer hatte sein Opfer mit einem Sackmesser attackiert.

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