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System der TV-Abgabe ist verfassungswidrig

Das geltende Tarifsystem der Radio- und Fernsehabgabe für Unternehmen widerspricht gemäss Bundesverwaltungsgericht der Verfassung. Das Gericht legt dem Bundesrat nahe, das sechs Tarifstufen umfassende System zu differenzieren.
Das Bundesverwaltungsgericht fordert den Bundesrat auf, das Tarifsystem der Radio- und Fernsehabgaben für Unternehmen zu überarbeiten. (Archivbild)
Das Bundesverwaltungsgericht fordert den Bundesrat auf, das Tarifsystem der Radio- und Fernsehabgaben für Unternehmen zu überarbeiten. (Archivbild)
Ein Klein- und Mittelunternehmen (KMU) aus dem Kanton Bern legte gegen die Abgabe von 2280 Franken für das Jahr 2019 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

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